Vorgeschrieben für das Führen von egal welchen Wassersport- fahrzeugen auf allen Seeschifffahrtsstraßen Deutschlands, bei einer Motorleistung von mehr als 3,43 KW bzw. 5 PS und bis zu 3 sm von der Küstenlinie, bei nicht gewerblicher Nutzung.
Die Größe der Schiffe ist nicht begrenzt, wobei Schiffe über 12 m einer Ausrüstungspflicht unterliegen.
Bei Überschreiten der 3 sm Grenze ohne höhere Qualifikation, spielt die straf- versicherungs- und zivilrechtliche Bedeutung eine ganz besondere Rolle. Wenn Sie Sich genauer mit der Rubrik Sicherheitstraining und den BSU-Berichten beschäftigen, braucht es dazu eigentlich keiner weiteren Erklärung.

Diese Leistungen dürfen Sie erwarten:
In der Regel wird dieser Schein im Kombikurs zusammen mit dem SB-Binnen erworben.
Die Kursgebühr für Einzel- oder Kombikurs finden Sie: hier