Sportbootführerschein - See

Hochwertige Ausbildungsschiffe

Vorgeschrieben für das Führen von egal welchen Wassersport- fahrzeugen auf allen Seeschifffahrtsstraßen Deutschlands, bei einer Motorleistung von mehr als 3,43 KW bzw. 5 PS  und bis zu 3 sm von der Küstenlinie, bei nicht gewerblicher Nutzung.

 

Die Größe der Schiffe ist nicht begrenzt, wobei Schiffe über 12 m einer Ausrüstungspflicht unterliegen.

 

Bei Überschreiten der 3 sm Grenze ohne höhere Qualifikation, spielt die straf- versicherungs- und zivilrechtliche Bedeutung eine ganz besondere Rolle. Wenn Sie Sich genauer mit der Rubrik Sicherheitstraining und den BSU-Berichten beschäftigen, braucht es dazu eigentlich keiner weiteren Erklärung.

 

 

Diese Leistungen dürfen Sie erwarten:

 

  • Versand des Übungsbuches mit amtlichen Fragebögen und Seekarten vorab
  • Vorbereitung der Prüfungspapiere und Anmeldung beim Prüfungsausschuß
  • Vorauszahlung der Prüfgebühr
  • Täglich 2 x Theorie ( Samstag bis Freitag jeweils 9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr )
  • Täglich 1 x Fahren ( Sonntag bis Freitag jeweils 13.00 - 16.00 Uhr )
  • Vorprüfung des Theorie-Teils am Samstag nach der praktischen Prüfung
  • Überführung des Schulungsbootes zum Prüfungsort  ( falls nicht Heimathafen) und wieder zurück
  • Durchfahren der praktischen Prüfungsteile vor Ort
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Rückfahrt vom Prüfungsort nach Walchum mit unserem Bus, oder mit dem Schulungsboot
  • Hin- und Rückfahrt am Theorie-Prüfungstag nach und von Leer
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung

 

 

 

 

 

In der Regel wird dieser Schein im Kombikurs zusammen mit dem SB-Binnen erworben.

 

Die Kursgebühr für Einzel- oder Kombikurs finden Sie: hier