
Vorgeschrieben für das Führen von egal welchen Wassersportfahrzeugen auf allen Binnenwasserstraßen Deutschlands, wenn die Motorleistung mehr als 3,43 KW bzw. 5 PS beträgt. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes bei mehr als 10,23 KW bzw. 15 PS. Gültig bis zu einer Schiffslänge von 15m, auch auf dem Rhein und den europäischen Binnenwasserstraßen.
In den Niederlanden und in einigen Regionen Deutschlands dürfen Sie Charterschiffe, nach mehr oder weniger intensiver Einweisung, auch ohne amtl. Führerschein fahren.

Diese Leistungen dürfen Sie erwarten:
In der Regel wird dieser Schein im Kombikurs zusammen mit dem SB-See erworben
Die Kursgebühren für den Einzel- oder Kombikurs finden Sie: hier