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Bald bis 15 PS ohne Führerschein in Deutschland

Wie vom DMYV zu hören war, hat sich die Mehrheit von CDU(CSU und FDP mit ihrer Mehrheit gegen alle Bedenken durchgesetzt und die Führerscheinfreiheit für Motore bis 15 PS durchgesetzt.

Bis diese Regelung genutzt werden kann, wird allerdings noch ein wenig Zeit verstreichen, da die Richtlinien und Verordnungen noch den Verwaltungsweg durchlaufen müssen.

 

Damit hat sich die Lobbyarbeit der Vercharterer und der Industrie letztlich durchgesetzt. Inwieweit diese Regelung später in der Praxis Probleme aufwirft, bleibt abzuwarten.



Sonstige News 2012

Neue Prüfverfahren für SB-See und SB-Binnen

 

Nun wohl zum 1. April 2012 wird es in Deutschland eine Umstellung des Prüfungsabnahme für die theoretische Prüfung zum Sportbootführerschein See und Binnen geben. Anstatt der bisherigen schriftlichen Prüfung wird es dann Prüfungsbögen geben, in denen man die richtige Antwort bzw. Antworten aus vier Möglichkeiten je Frage ankreuzen muss (Multiple Choice). Für beide Führerscheine sind Fragenkataloge von je etwa 300 Prüfungsfragen vorgesehen. Dabei wird nicht beabsichtigt, die Prüfungsanforderungen leichter zu gestalten. Um die Theorie zu bestehen, müssen 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet sein. Eine mündliche Nachprüfung ist nicht mehr vorgesehen. Das bedeutet, wer weniger als 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet, ist durchgefallen. Die Formulierung der Fragen ist so gestaltet, dass ohne gründliche Vorbereitung der Prüfungserfolg schwer zu erreichen sein wird. Die falschen Antworten sind nicht so abwegig formuliert, dass man sie als offensichtlich falsch erkennt. Der Navigationsteil wird aus wahrscheinlich 6 oder 7 Teilaufgaben bestehen. Auf dem Ausschnitt einer Seekarte muss dann die Lösung dieser Aufgabe insgesamt dargestellt werden. Auch für die praktische Prüfung beim SBF See sind Änderungen geplant, z.B. die Fahrprüfung und die Knotenkunde intensiver zu gestalten. Auch hier werden die Prüfungsanforderungen also höher gesetzt. Ähnlich wird dann auch bei der Prüfung zum SBF Binnen verfahren.

 


Neue Prüfungsfragen und neues Prüfungsverfahren für LRC und SRC ab 01.10.2011

 

Im Verkehrsblatt 16-2009 Nr. 145 des BMVBS wurden die neuen Prüfungsfragen für das SRC und LRC bekannt gemacht. Anstatt bisher 257 Fragen umfasst der neue Prüfungsfragenkatalog für das Short Range Certificate (SRC) nur noch 180 Fragen. Die Anzahl der neuen Prüfungsfragen für den Erwerb des Long Range Certificate (LRC) wurde auf 76 Fragen reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.10.2011. Ab gleichem Datum wird auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC auf Multiple-Choice umgestellt.

Die Anforderungen an die praktischen Prüfungen für LRC und SRC bleiben wie bisher. Die 27 Seefunktexte für die Übersetzungsaufgaben ändern sich nicht.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht den Anschein hat, so werden die theoretischen Prüfungen

ab 2011 deutlich schwerer.

 

  • Die Antwortmöglichkeiten (je Frage 4 Antworten), sind meist sehr ähnlich formuliert. Es gibt keine ausweichenden Antwortmöglichkeiten und nur eine Frage ist richtig. Es wird keine mündliche Prüfung mehr geben. Noch bis 30.09.2011 kann man nach dem bisherigen System geprüft werden, also mit mündlicher Prüfung, wenn man nur zwischen 32 und 35 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht hat.

  • Mit Einführung von Multiple-Choice ab 01.10.2011 wird sich die Anforderung an den theoretischen Prüfungsteil deutlich erhöhen. In der bisherigen (schriftlichen) Prüfung muss man nur 80 Prozent der maximal erreichbaren Punktezahl erzielen, um die Prüfung zu bestehen. Die Fragen haben noch bis September 2011 unterschiedliche Punktebewertungen (1, 2 oder 3 Punkte-Fragen).
  • Bei der künftigen Prüfung wird jede Frage gleich bewertet und man muss 90 Prozent der maximal erreichbaren Punktezahl haben, um die theoretische Prüfung zu bestehen!

 

Die Änderungen beim UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) stehen noch nicht fest. Bekannt ist lediglich, dass hier ebenfalls eine Umstellung auf Multiple-Choice erfolgten wird.

 

Die Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis und damit die Schonfrist bis zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses, ist seit dem 31.12.2009 endgültig ausgelaufen. Wer als Schiffsführer eine Seefunkanlage an Bord hat, muss selbst ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab 2010 werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Quelle: BMVBS

 

Der Schiffsführer sollte beim Befahren der Küstengewässer nicht nur die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord haben, sondern natürlich auch die empfohlene Ausrüstung. Dazu gehört ein UKW-Seefunkgerät.


Weitere News

Sicherheitstraining wird in Zukunft eine weitaus größere Bedeutung erhalten, als bisher. Die Sportbootverbände DSV und DMYV sind, in ihrer Eigenschaft als Prüfstellen für die Bootsscheine, vom Verkehrsministerium angehalten worden, den Sicherheitsbemühungen für die Sportschifffahrt dadurch Nachdruck zu verleihen, ein Regelwerk für solche Lehrgänge zu erstellen und Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen. Die etablierten Ausbildungsstätten werden verpflichtet, solche Seminare anzubieten. Von einer Verpflichtung zur Durchführung bzw. von einer Pflichtteilnahme der Führerscheinbewerber ist noch nicht die Rede. Da Freiwilligkeit und Eigenverantwortung heute aber keine zugkräftigen Argumente sind, wird eine Verpflichtung dazu wohl noch im Raum stehen.

 

 



Seit dem 1.7.2006 wird bei SKS-Prüfungen neues Material verwendet. Die Karten ÜD30 und ÜInt1875 werden in der Version 2005 gefordert. Zudem gibt es ein neues Begleitheft. Notwendig wurde das wegen der Änderung des Seekartennulls.

Gleiches gilt in Bezug auf die Karten auch für den Bereich SSS. Zwangsläufig müssen Begleithefte und Übungsaufgaben ebenfalls aktuallisiert werden.

 

Nach der Einführung einer neuen Prüfungsordnung zum Sachkundenachweis für phyrotechnische Seenotsignale und Waffen vom 1.8.2005, sind die Prüfungen

nach 3-jähriger Zwangspause nunmehr endlich wieder möglich und entsprechende Vorbereitungskurse, z.B. in Verbindung mit dem Sportboot-See sind angesagt.

 

Der neue SKS-Fragenkatalog für die amtliche Prüfung, gültig ab 1.1.2007 ist veröffentlicht. Den kompletten neuen Fragenkatalog finden Sie zum Download natürlich bei mir, oder beim PA-Bremen, oder bei ELWIS.

( Finden Sie auf meiner Seite für Links )


Zum Nachdenken:   Nachricht gelesen bei www.grosse-seefahrt.de:

 

Pesaro (I) Der Segeltörn, der mit dem Tod endete. Fischer haben den leblosen Körper der Schweizerin an der italienischen Adria-Küste geborgen.

Zu sechst waren die Schweizerin, ihr Mann, ein weiterer Schweizer und zwei Österreicher am Sonntag in Izola auf ihren Segeltörn in die Türkei gestartet. Obwohl die Hafenbehörden in der Slowakei vor dem gefährlichen Sturm warnten

Und der Sturm namens " Bora " kam tatsächlich mit aller Kraft. Die Wellen schlugen hoch, rissen schließlich die Frau des Skippers und einen Österreicher von Bord. Zwei Stunden lang suchte die Crew nach den Beiden, bis sie schließlich aus Sicherheitsgründen ( ? ! ) im italienischen Ancona an Land gingen.

Drei Tage lang mussten die Segler um ihre Kollegin, musste der Skipper um seine Frau bangen. Dann fanden Fischer vor Pesaro (I) eine Frauenleiche im Meer treiben. Sie brachten sie an Land, wo der Skipper sie schließlich als seine Frau identifizierte. Der andere Mann wird noch immer vermisst.

Der Skipper muß sich jetzt wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ausserdem fanden sich an seinem 15m langen Schiff zahlreiche Sicherheitsmängel. So war kein Radiogerät montiert, mit dem die Segler SOS hätten funken können. Die Schwimmwesten und Leuchtraketen waren sogar noch in Plastik verpackt.

 

Ohne Kommentar


Kapitän muss den richtigen Führerschein haben...

 

" Der Kapitän ist als Schiffsführer bei einer Kollision verantwortlich " Besitzt er nicht den richtigen Führerschein, wird es für ihn teuer.

Bei einem Yachtunfall muß die Versicherung nicht unbedingt zahlen. Wenn der Schiffsführer keinen gültigen Führerschein für das entsprechende Gewässer besitzt, erlischt der Versicherungsschutz.

Das entschied das Landgericht ( LG ) München und wies damit die Klage eines Hobbykapitäns ab. ( AZ.: 25 O 17184/03 )

Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der als Kapitän einer Motoryacht an der kroatischen Küste unterwegs war. In der Nähe eines Hafens übergab er das Steuer an einen anderen Mann, der in der Crew-Liste als Maat geführt wurde. Kurz darauf stieß das Schiff mit einem Hindernis unter Wasser zusammen und schlug Leck.

Bootsführer bleibt auf € 160.000 sitzen.

Der Kapitän, Inhaber des so genannten Bodenseeschifferpatents, wollte von einer Yacht-Kaskoversicherung den entstandenen Schaden in Höhe von € 160.000 ersetzt haben. Die jedoch weigerte sich. Der Versicherer begründete seine Haltung damit, daß der Führerschein nicht für kroatische Küstengewässer gelte. Ein Versicherungsschutz bestehe deshalb nicht.

Nach Befragung eines Sachverständigen kamen die Richter zum gleichen Schluß.

Dabei nutzte es dem Kläger auch nichts, daß der Mann, der zum Unfallzeitpunkt am Steuer gestanden hatte, den nötigen Führerschein besitzt. Anders als beim Autofahren sei auf See der Schiffsführer - also der Kapitän - mit der Kommandogewalt für das Fahrzeug betraut.

Ob er, oder jemand anders am Steuer gestanden habe, sei unerheblich, befand das LG.

 

( nz )13.Mai www.netzeitung.de

geschrieben am Friday, 13.May.@17.09 Uhr CEST von Cutrale